![]() |
Deutsche Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz ehemals: Vereinigung Deutscher Strahlenschutzärzte e.V. |
| Aufnahmeantrag | |
|
|
|
|
Die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz und ihre Voraussetzungen Voraussetzungen zur Mitgliedschaft:
Die Aufnahme in die Deutsche Gesellschaft für medizinischen Strahlenschutz erfolgt nach Antrag an den Vorstand durch Beschluss des Vorstandes.
Die Gesellschaft für Medizinischen Strahlenschutz ist offen für alle Berufsgruppen, die sich mit dem Strahlenschutz sowohl im Umgang mit ionisierender Strahlung als auch mit nicht-ionisierender Strahlung befassen. Mitgliedsbeitrag: Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 70,- Euro. In diesem Beitrag ist der Bezug des Tagungsberichtsbands aus der Reihe "Strahlenschutz in Forschung und Praxis" enthalten. Pensionierte Mitglieder sind auf Antrag beitragsbefreit.
Sie interessieren sich für die Mitarbeit in der Deutschen Gesellschaft für medizinischer Strahlenschutz? Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.
Über unsere Geschäftsstelle in Dresden per Telefon 0351/458 3556 oder per e-mail Ges.med.Strahlenschutz@mailbox.tu-dresden.de können Sie weitere Informationen erhalten.
|
Stand: 21.02.07